Zur Einordnung
Barrierefreiheit: Betrifft das deine Werkstatt?
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Werkstätten fragen uns, ob sie jetzt etwas tun müssen. Die kurze Antwort: meistens nicht wegen des Gesetzes - aber es lohnt sich trotzdem.
Wen es betrifft
Es geht nicht um jede Website. Es geht um Websites, über die Verbraucher etwas kaufen oder buchen können.
Das Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um und betrifft unter anderem Dienstleistungen, die über eine Website abgeschlossen werden. Eine reine Visitenkarte mit Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer ist davon nicht erfasst.
Spannend wird es bei der Online-Terminbuchung: Ob eine Buchung schon ein Vertrag im Sinne des Gesetzes ist, hängt davon ab, wie sie gebaut ist. Das klären wir im Einzelfall.
Die Ausnahme für kleine Betriebe
Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beides muss zutreffen. Viele freie Werkstätten liegen darunter.
Die Ausnahme befreit von der Pflicht, nicht von der Sache. Ein Kunde, der deine Seite nicht bedienen kann, bucht auch dann nicht, wenn dich das Gesetz nicht betrifft.
Was es konkret heißt
- Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab - auch für Leute, die schlecht sehen.
- Alles geht auch mit der Tastatur, nicht nur mit der Maus.
- Bilder haben eine kurze Beschreibung für Leute, die sie nicht sehen.
- Formularfelder sind beschriftet, nicht nur mit grauem Text im Feld.
- Die Seite lässt sich vergrößern, ohne dass etwas verschwindet.
Warum wir das sowieso machen
Jede Seite, die wir betreuen, wird auf diese Punkte geprüft - egal, ob das Gesetz für dich gilt. Das kostet nichts extra. Deine Kundschaft wird älter, und wer schlecht sieht, fährt trotzdem Auto.
- Ist das hier eine Rechtsberatung?
Nein. Wir sagen dir, wie wir das Gesetz verstehen und was technisch zu tun ist. Ob dein Betrieb im Einzelfall betroffen ist, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
- Ich habe Angst vor einer Abmahnung.
Verstehen wir, aber lass dir keine machen. Die meisten Schreiben, die gerade herumgehen, verkaufen etwas. Schick uns die Adresse deiner Seite, wir sagen dir, was auffällt - ohne Panik und ohne Anruf danach, den du nicht bestellt hast.
Mehr für Werkstätten
Fragen, die uns Werkstattinhaber am häufigsten stellen - ausführlich beantwortet:
Unsicher? Ruf an.
Name, Betrieb, Telefonnummer — mehr brauchen wir nicht. Wir rufen innerhalb eines Werktages zurück.
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